FK06:
(Aktuelles)



Vorlesungen FK06:
(Vorlesungsverschiebungen)

 

Voraussetzungen für das Studium

 
Voraussetzungen für das Studium ist der Nachweis eines mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassenden abgeschlossenen Studiums der Natur-, oder der Ingenieurwissenschaften an einer deutschen Hochschule mit der Gesamtprüfungsnote mindestens "gut" oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss an einer ausländischen Hochschule. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die den vorausgegangenen Studienabschluss mit einem schlechteren Prüfungsgesamtergebniss als "gut" bestanden haben, müssen die fachliche Qualifikation für die Aufnahme des Masterstudiums im Rahmen eines Eignungsverfahrens nachweisen.
 

Dieses Eignungsverfahren erfolgt aufgrund der form- und fristgerechten Anmeldung, der vorgelegten Bewerbungsunterlagen und einem 20–30-minütigem Aufnahmegespräch, in dem die fachliche Qualifikation der Studienbewerberin/des Studienbewerbers bewertet wird.

Gegenstand des Aufnahmegespräches ist der Nachweis vertiefter Kenntnisse in Grundlagen der Ingenieurwissenschaften, der Physik, der Mathematik und der technischen Optik. Das Aufnahmegespräch wird von zwei Professorinnen und/oder Professoren bewertet.

 

Desweiteren ist die Absolvierung eines praktischen Studiensemesters im Erststudium, oder eine mindestens 18-wöchige einschlägige Industriepraxis eine erforderliche Qualifikationsvoraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Photonik. 
 
 
 
Aufbau des Studiums
Regelstudienzeit im Vollzeitstudium 3 Semester
Vorlesungen mit Praktika, 1. und 2. Semester
Projektstudie  
Masterarbeit 3. Semester
 
Regelstudienzeit im Teilzeitstudium 6 Semester
Vorlesungen mit Praktika, 1. bis 4. Semester
Projektstudie  
Masterarbeit 5. bis 6. Semester
 
Das Studium schließt mit dem akademischen Grad
Master of Science (M.Sc.) ab.



Aufnahmeverfahren für das Studium
 
Das Studium kann sowohl zum Sommersemester (Studienbeginn: 15. März) als auch zum Wintersemester (Studienbeginn: 1. Oktober) begonnen werden.
 
Die Bewerbung ist schriftlich bis 15. Januar (Studienbeginn im Sommersemester) oder bis 15. Juni (Studienbeginn im Wintersemester) mit den erforderlichen Unterlagen (s. Zulassungsvoraussetzungen) einzureichen.

Liegt das Bachelor- oder Diplomprüfungszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, ist eine Notenbestätigung neuesten Datums über sämtliche bisher erbrachte Leistungen beizufügen.

Im Falle einer Zulassung muss das Bachelor- oder Diplomzeugnis spätestens bei der Immatrikulation (Mitte März bzw. Ende September) vorgelegt werden, Näheres hierzu im Bereich Immatrikulation und Beratung (siehe unten).

Sofern Sie nicht an der HS München studiert haben, ist das Hochschulabschlusszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen.
 
 
Weitere Informationen zur Einschreibung und den erforderlichen Unterlagen, erhalten Sie beim Bereich Immatrikulation und Beratung der Hochschule München.
 
Telefon: 089/1265-5000
E-Mail: imma-amt@hm.edu
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Labor für Photonik
Labor für Photonik, (Foto: Liedtke&Kern, München) 

 

 

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