FK06:
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Studienaufenthalt im Ausland

Wir empfehlen grundsätzlich allen unseren Studierenden, in ihre akademische Ausbildung einen Studienaufenthalt im Ausland einzuplanen. Zwar werden beispielsweise im Masterstudiengang Mechatronik/Feinwerktechnik einzelne Fächer von DozentInnen der Partner-Universitäten in Estland und Finnland im regulären Fächerkatalog angeboten, einen Auslandsaufenthalt und die damit gemachten Erfahrungen kann ein solches Angebot aber nicht ersetzen.

 

Bei der Suche nach geeigneten Studienmöglichkeiten im Ausland können Sie dabei auf die zahlreichen persönlichen Kontakte zwischen ProfessorInnen der Fakultät und ausländischen Hochschulen, Instituten und Firmen zurückgreifen. Sprechen Sie uns darauf an.

 

Eine weitere Möglichkeit ist die direkte Information im Bereich Immatrikultation und Beratung der Hochschule München > International:

 

Globus

Hier finden Sie Ihre AnsprechpartnerInnen im Bereich Internationales

 

Welche Zielsetzung hat ein Studienaufenthalt im Ausland?

  • Er erweitert den Horizont und trägt entscheidend zur Entwicklung der Persönlichkeit bei.
  • Er eignet sich vorzüglich zum Erlernen und vertiefen von Fremdsprachen, die heute zum festen Bestandteil einer IngenieurInnenausbildung gehören.
     
  • Er zählt als Nachweis für Qualifikationen wie Selbständigkeit, Eigeninitiative, Aufgeschlossenheit und Belastbarkeit, die von jeder/jedem IngenieurIn erwartet werden.
     
  • Er erleichtert durch die persönliche Erfahrung fremder kultureller Eigenheiten und Lebensgewohnheiten den Umgang mit ausländischen KollegenInnen oder ausländischen GeschäftspartnerInn.
     
  • Er dient zum Erwerb von Fachwissen.

 

 

 

Hier finden Sie einen Erfahrungsbericht über ein Wintersemester an der Universität Malta

 

 

Wann sollte ich einen Studienaufenthalt im Ausland einplanen?

zum Beispiel:
  • Im praktischen Studiensemester
     
  • In beliebige, vorzugsweise jedoch höheren theoretischen Studiensemestern
     
  • Bei der Anfertigung der Abschlussarbeit
     
  • Als integriertes Studium, das gleichzeitig zu einem inländischen und einem ausländischen Studienabschluss führt (Doppelqualifikation)
     
  • Als weiterführendes Studium, das auf dem inländischen Studienabschluss aufbaut (z. B. als Studium zu einem Master of Science oder Master of Engineering, zu einem Diplome d’Etudes Approfondies, zu einem Diplome d’Etudes Superieures Specialisées oder zur Promotion).

 

 

 

 

Courses in English >>

Fachvorlesungen in englischer Sprache an der Hochschule München

Mit welchen Universitäten kooperiert die Fakultät?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

Wie lassen sich die erworbenen Noten in das Studium einbringen?

Seit 1998 ist die Fakultät dem "European Credit Transfer System" (ECTS) angeschlossen. Dies ist ein von der Europäischen Gemeinschaft entwickeltes System, das die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erleichtert.

Weitere Fragen zum ECTS-System: Prof. Dr. Michael Sachs, Studiendekan, ECTS-Koordinator

 

Für Studierende, die an einem ERASMUS-Austausch teilnehmen:

Verantwortlich für die Auswahl der Studierenden sind die jeweiligen Programmbeauftragten in den Fakultäten. Die Aufenthaltsdauer an der jeweiligen Partnerhochschule beträgt ein bis zwei Semester. Die akademische Anerkennung der Studienleistungen wird in einem Learning Agreement geregelt, welches vor Antritt des Auslandsaufenthaltes zusammen mit dem/der Programmbeauftragten der Fakultät erstellt wird. In dem Learning Agreement wird vor Antritt des Auslandsstudiums festgelegt, welche Kurse an der Gasthochschule belegt werden können.Zu Beginn des Theoriesemesters im Ausland kann dieses noch verändert werden. Das Learning Agreement ist die Grundlage für eine spätere Anerkennung der erfolgreich bestandenen Kurse. Die Partnerhochschulen verlangen normalerweise keinen Sprachtest, allerdings sollten die ProgrammteilnehmerInnen über ausreichende Kenntnisse der Landes- oder Amtssprache verfügen.

Studieren an Partnerhochschulen in Übersee:

Für die Teilnahme an diesen Programmen müssen die Studierenden zum Bewerbungstermin mindestens im zweiten Semester studieren. Je nach Programm werden keine oder ermäßigte Studiengebühren erhoben. Für alle Programme ist ein Sprachtest abzulegen. Oftmals ist das DAAD-Sprachzeugnis ausreichend, doch manche Partnerhochschulen verlangen einen TOEFL Test. Eine Anerkennung von Studienleistungen ist meistens möglich.

Studieren an ausländischen Hochschulen, die nicht Partner der Hochschule München sind:

Wenn Sie an einer Hochschule im Ausland studieren möchten, mit der die Hochschule München keine Kooperation unterhält, können Sie sich natürlich direkt an der ausländischen Hochschule, als so genannter Free Mover, bewerben. Hierbei ist zu beachten, dass in den meisten Ländern relativ hohe Studiengebühren zu zahlen sind.

 

 

Auch in München gibt es Möglichkeiten zum interkulturellen Austausch

 

Gibt es Finanzierungsmöglichkeiten für das Auslandsstudium?

Auslands-BAföG

Studierende, die Inlands-BAfög beziehen, haben in der Regel Anspruch auf Auslands-BAföG.

(DAAD)-Stipendien

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt eine Vielzahl von Jahres- und Semesterstipendien für Studierende und Graduierte.

Fulbright-Stipendien

Speziell für Aufenthalte in den USA vergibt die Fulbright Kommission Jahresstipendien.

Reisekostenzuschuss der Hochschule München

Studierende, die an einem Austauschprogramm der Hochschule München außerhalb Europas teilnehmen, können einen einmaligen Reisekostenzuschuss beantragen.

 

Informationen zu diesen Finanzierungsmöglichkeiten erhalten Sie im Bereich Immatrikultaion und Betratung der Hochschule München > International.

 

 

Geld

Hier finden Sie Ihre AnsprechpartnerInnen im Bereich Internationales

 

 

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